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BGH, 08.07.2020 - 5 StR 140/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Darstellung des DNA-Gutachtens in den Urteilsgründen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.08.2018 - 5 StR 50/17
Darlegungsanforderungen bei biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnungen in …
Auszug aus BGH, 08.07.2020 - 5 StR 140/20
Die Darstellung des DNA-Gutachtens in den Urteilsgründen entspricht zwar nicht vollständig den Maßgaben der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach bei eindeutigen Einzelspuren zumindest die Angabe der numerischen Wahrscheinlichkeit einer Übereinstimmung der aufgefundenen DNA-Spur mit dem DNA-Profil des Angeklagten erforderlich ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187, 189 mwN).
- BGH, 04.11.2020 - 6 StR 321/20
Fehlende Berücksichtigung möglicher Aufklärungshilfe bei der Verurteilung zur …
Der Senat kann angesichts der übrigen Beweislage ausschließen, dass der Schuldspruch im Fall 3 der Urteilsgründe auf der unzureichenden Darstellung der Ergebnisse der DNA-Analyse beruht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187; und vom 8. Juli 2020 - 5 StR 140/20). - BGH, 22.09.2020 - 6 StR 248/20
Verwerfung der Revision als unbegründet; Einziehung des Wertes von Taterträgen
Der Senat kann angesichts der übrigen Beweislage ausschließen, dass das Urteil auf der unzureichenden Darstellung der Ergebnisse der DNA-Analyse beruht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187, und vom 8. Juli 2020 - 5 StR 140/20).